der ʃcholteß als an ʃtadt vnʃ(er)s gnedigen her(e)n off friʃcher
dait ʃo balde er des ʃij ynne(n) word(e)n den bottel zu yren
eynßs theils geʃchickt vnd an ʃie gefurd(er)t vnd begert
das rehe jn ʃin gewalt zű ʃchicken So woll erßs furter
ʃchaffen do eß hýne gehore der bottel habe auch ʃin
werben an yre eyntheyle gethain das jhene yme der
ʃcholteß befolen hait Jme iʃt aber das Rehe verhalten
vnd nűʃte wor(e)n ʃonder oppige vnd verechtlich worte / be-
gert dar vmbe den bottel zuu(er)horen was dem zu antwort
d(er) bottel word(e)n ʃij Dar off ʃagt adam der heýmb(er)ge wie daß d(er)
ʃage ʃcholteß off eyn zijt mit yme gerett vnd geʃagt ýme ʃihe
kunt gethan wie daß die obgemelt(en) fier geʃellen eyn
Rehe off dem berge gefangen hab(e)n daß er zu yne gehe
vnd ʃage yne / daß ʃie yme das Rehe antwort(en) // ʃo woll
erßs furt(er) ʃchicken an die ende do eß hyne gehore / Dem
nach ʃihe er zu wilhelme(n) kom(m)en vnd yme die meynű(n)ge
vorgehalt(en) da ʃagt wilhelm / obe ma(n) ey(n) arme(n) man alʃo
ʃchrecken wolle / vnd finge er eyne(n) haʃen ader etwas
ʃo hofft er doch nach dem waßer vnd weide frij ʃihi
vngefreffelt dar an zu hain vnd furt(er) geʃagt das rehe
ʃihe verkaufft(en) dar nach ʃij er ko(m)men zu hen(ne) ma(n)bache(n)
vnd yme die ʃache vnd beʃcheit vom(m) ʃcholteß(e)n auch vor
gehalt(en) der habe yme geantwort / er wűße nit obe
das Rehe verkaufft(en) ʃihe ad(er) nit dan(n) drubeyns wilhelm
habe eß do heyme / obe der eß verkaufft(en) habe wuße
¶ er nit ffurt(er) ʃagt Rűln henne der heýmberge wie
daß er zu wilhelme(n) kom(m)en ʃij vnd ýme die meynu(n)ge
auch vor gehalt(en) habe wilhelm geantwort das rehe
ʃij verkaufft(en) obe ma(n) eyne(n) armen man(n) alʃo ʃchreck(e)n
wolle dan(n) er hoffte / fynge er noch morne ey(n) rehe
¶ er ʃolt eß macht hain // Ancze als vo(n) wegen hern
der Schultheiß für unseren gnädigen Herrn, hat auf die frische Tat reagiert und so bald er von ihr hörte, den Büttel zu einem Teil von ihnen geschickt und von ihnen gefordert und begehrt, das Reh in seine Gewalt zu geben. Er wolle es dorthin schaffen, wo es hin gehöre. Der Büttel habe das auch einem Teil von ihnen ausgerichtet, wie ihm der Schultheiß befahl. Doch es wurde ihm das Reh vorenthalten, dafür wurden ihm verächtliche Worte zuteil. Deshalb begehrt er den Büttel zu verhören, was ihm geantwortet worden sei. Darauf sagt Adam der Heimbürge, dass der Schultheiß vor einiger Zeit mit ihm geredet habe und sagte, ihm sei bekannt gemacht worden, dass die genannten 4 Gesellen ein Reh auf dem Berg gefangen hätten. Er solle zu ihnen gehen und sagen, dass sie das Reh ihm übergeben sollten. Er wolle es dorthin schicken, wo es hin gehöre. Darauf sei er zu Wilhelm gekommen und habe ihm diese Forderung des Schultheißen mitgeteilt. Da sagte Wilhelm, ob man denn einen armen Mann so erschrecken wolle. Und finge er einen Hasen oder etwas anderes, so hoffe er doch, nachdem Wasser und Weide frei sind, hier nicht frevelhaft gehandelt zu haben. Weiter sagte er, das Reh sei verkauft. Danach sei er zu Henne Manbach gekommen und habe ihm die Sache und die Anweisung des Schultheißen mitgeteilt. Der habe ihm geantwortet, er wisse nicht, ob das Reh verkauft sei oder nicht. Denn Wilhelm Drubein habe es daheim. Ob er es verkauft habe, wisse er nicht. Weiter sagte Henne Rul der Heimbürge, dass er zu Wilhelm gekommen sei und ihm diese Forderung auch mitgeteilt habe. Da habe Wilhelm geantwortet, das Reh sei verkauft, ob man einen armen Mann denn so schrecken wolle. Denn er hofft, finge er noch morgen ein Reh, er solle das tun dürfen. Antz hat für Herrn
Ober-Ingelheimer Haderbuch 1476-1484, Bl. 090, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/1476-1485-ober-ingelheim/blatt/band-5-gw-1490-1501-bl-090/pagination/16/ (Abgerufen am 29.10.2024)