Engelhen Jtem Engelhen ʃchuldiget Joh(an)nes dieln wie dz Joh(an)nes diel
Jo(hannes) diel gewiʃt ʃij vor lange(r) zit das Joh(an)nes diel jme antw(or)t(en) ʃol
vnd ʃyen vil gericht gehalt(en) word(en) ʃijt her er gewiʃt
sij / hab auch zu allen gericht(en)ʃin(er) antw(or)t gewart
vnd jne gefordert vnd ytzt ab(er) gefordert vnd ʃo er ʃich
nit butig gemacht hat zu antw(or)t(en) höfft er jne erf(olg)t
zuhan lut ʃin(er) clage / Johannes diel antw(or)t er hab
ʃich erbot(en) vnd ʃij zům dickermal hie bis zu ende des
gerichts hie geʃtand(en) / vnd hett jme gern geantw(or)t ʃij
alle mal ʃo vil zu ʃchick(en) geweʃt das man(n) alweg das
gericht vffgeʃlag(en) habe ʃo noch vil lut zuʃchick(en) geHabt
haben vnd hoff darvmb neyn vnd zuͤg ʃich vff den
Schult(heiß) dz er ʃich dick erbot(en) habe zu antw(or)t(en) / Nach
S(e)n(tent)ia anʃpr(ache) vnd antw(or)t ʃo diel vff den Schult(heiß) zugt den
ʃoll er bring(en) v(er)bot / gef(rag)t qu(ando) S(e)n(tent)ia in xiiij t(agen) er ult(ra)
ut mor(is) v(er)bot
fygen herman Steffan gruͤnwalt hat ʃich v(er)dingt fyhen herman ada(m)
adam von Ranʃel von Ranʃel vnd peter han üt jur(is) jn jr wort vnd
peter Hain hat begert die anʃproch zů öff(nen) wie ʃie von ocul(us) hanʃen
geʃchuldiget wern / das jme v(er)leʃen / ʃagt Steffan es hab
Ocul(us) Hans die geʃtalt ʃie ʃyen an zweyen end(en) korn ʃchuldig geweʃt
nemlich dielman zů oppenheim an eym vnd Ruter-
heng(in) am andern teyl / dar vff jne an beyden end(en)
ʃchaden erwachʃen wölt vnd ʃij dielman Hie zů wintern
heim jn eins wirtshuß geweʃt vnd v(er)zert x alb / die
hab peter ʃchere(r) dar gelacht jm selb(en) handel gegen dielman
do syen peter ʃchere(r) vnd hetzel gein oppenheim geʃchickt
word(en) ziel zů erlang(en) vnd Jm ʃelb(en) wege auch x alb
verzert / die hab peter ʃchere(r) auch dar gelacht die selb(en)
xx alb hab peter ʃchere(r) genomen als er geʃagt hab vom
gelt er vffgehaben hab von Ruterheng(in) weg(en) vnd an die
ʃtat dar geluen / darnach hab es ʃich begeben / das das zÿel
komen ʃij das man(n) Rūterheng(in) gelt geben ʃoͤlt nemlich
vmb Sant Bartolm(us) tag do ʃij peter ʃchere(r) zü den benant(en)
drÿen p(er)ʃone komen vnd geʃagt daʃʃie ʃolich xx alb wid(er)
dar legt(en) die er alʃo v(er)lacht hett vff daß man Ruter-
heng(in) als ferre ʃie längt(en) domit vʃz recht daß haben
Henne Engel beschuldigt Johannes Diel: Dass Johannes Diel vor langer Zeit gewiesen worden sei, er soll ihm antworten. Und es wurden viele Gerichtstage gehalten, seitdem das gewiesen worden sei. Er habe auch an allen Gerichten seine Antwort gewahrt und ihn vor Gericht gefordert. Und er fordert ihn jetzt abermals. Und wenn er nicht bereit ist, zu antworten, so hofft er, gegen ihn seinen Anspruch eingeklagt zu haben gemäß seiner Klage. Johannes Diel antwortet: Er habe sich bereit erklärt und sei viele Mal bis zum Ende des Gerichts hier gestanden und hätte ihm gerne geantwortet. Aber es sei jedes Mal so viel zu verhandeln gewesen, dass man das Gericht aufgehoben habe, obwohl noch viele Leute etwas zu verhandeln hatten. Und er hofft deswegen Nein und beruft sich auf den Schultheißen, dass er oft angeboten habe zu antworten. Nach Anklage und Antwort ergeht das Urteil: Weil sich Diel auf den Schultheißen beruft, so solle er den beibringen. Festgehalten. Gefragt: Wann. Urteil: In 14 Tagen und dann weiter, wie es Gewohnheit ist. Festgehalten.
Steffan Grunwalt hat sich verpflichtet, für Hermann Fye, Adam von Ransel und Peter Hahn vor Gericht zu sprechen und fordert die Anklage zu öffnen, wie sie von Hans Oculus beschuldigt wurden. Das wurde ihm verlesen. Da sagt Steffan: Es sei Folgendes: Sie seien zwei Seiten Korn schuldig gewesen, nämlich Dielmann zu Oppenheim auf der einen und Hengin Ruter auf der anderen Seite. Deswegen ist ihnen auf beiden Seiten Schaden erwachsen. Und so sei Dielmann hier in Winternheim in einem Wirtshaus gewesen und habe 10 Albus verzehrt, die habe Peter Scherer ausgelegt. In dem Streit mit Dielmann seien Peter Scherer und Hetzel nach Oppenheim geschickt worden, um das Korn zu erlangen und haben auf dem Weg auch 10 Albus verzehrt. Die habe Peter Scherer auch vorgelegt. Die 20 Albus habe Peter Scherer genommen, wie er gesagt habe, von dem Geld, das er für Hengin Ruter eingezogen habe und der Stadt gegeben. Da habe es sich begeben, dass der Termin gekommen sei, an dem man Hengin Ruter Geld geben solle, nämlich an St. Bartholomäus. Da sei Peter Scherer zu den genannten 3 Personen gekommen und habe gesagt, dass sie die 20 Albus zurückgeben sollten, die er ausgelegt hätte, damit man sie Hengin Ruter geben könne, wohin sie gehörten. Aus diesem Grund
Haderbuch Groß-Winternheim 1490-1502, Bl. 040v, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/1490-1502-gross-winternheim/blatt/band-5-gw-1490-1501-bl-040v/pagination/15/ (Abgerufen am 29.10.2024)