Haderbuch Groß-Winternheim 1490-1502 

Bl. 273v

27.01.1502  / Donnerstag nach conversio Pauli

Transkription

wer nit der meynu(n)g jne groͤʃʃeln zu beleʃtig(en) mit
ey(n) půntt(en) ʃin(er) ern / ʃund(er) er můʃt die ʃach furtragen
wie ʃie an jme ʃelbs wer / dan(n) wer es groͤʃʃeln vn erlich
moͤcht er engelnhen lid(en) das ʃich groͤʃʃel baß bedacht vnd
der kyrchen jr gůt vliʃʃig(er) v(er)ʃorgt hett ʃo das nit beʃcheen
wer getrůt er zu erkenn(en) / dwil groͤʃʃel noch erkent es
wer v(er)halt(en) wůrd(en) • es ʃoͤll groʃʃel der kyrch(en) jrn ʃchad(en) kern
auch ʃagt er engelnhen man(n) hett nye mit groʃʃeln vn-
erlich von der kyrchen weg(en) gehandelt vnd hett jne nye-
mant geheyʃʃen vß dem kyrchen ʃtůl gen ob der raith
etwas mit jme geredt hett ging die kyrch nit an
hofft wie vor Darzu groiʃʃel ließ red(en) wie vor des
mee als der widerteyl jme vfflůd als ʃoͤlt er geleycke(n)t
haben(n) vnd domit ander jnfurung furtrůg das jme
groiʃʃeln ʃin er berůrt vnd jne darzu bracht das er vß
dem Raith entʃetzt were als ʃoͤll er groͤʃʃel vß keynem
guten grund geantwort haben / dobÿ wůrd v(er)ʃtand(en) das
vß keynem guten grund geclagt wůrd • wan(n) er groͤʃʃel
fur floͤcht ʃuchen woͤlt des er nit geneygt wer hett
er gut(en) fug gehabt die kůnd zuu(er)antw(or)t(en) ob ʃie ʃchon ge-
ʃagt hett / dan(n) die wer alles parthys geweʃen So ʃie jne
entʃetzt hett(en) ʃo wer es kunt vnd wiʃʃen(n) das Raith vnd kyrchen
geʃworn an eyn hing(en) • de(m) allem nach vnd wie er v(er)antwort
hett den punct(en) das ey(n) v(er)ʃtendig(en) man(n) wol geʃcheen moͤcht
das er gehort hett vom raith das jme ein greme zugewent
wer jn dem er v(er)ʃtand(en) das der Schult(heiß) der maiß geredt hett
ob der win vßgelauff(en) wer das wuʃt er wol vnd ʃagt ja
abe(r) das er v(er)ʃtand(en) das der Schult(heiß) ein ome g(e)n(ann)t hett / ku(n)dt er
nit[a] wit(er) erkenn(en) dan(n) wie vor / Engelnhen ließ wie vor des
mee man(n) fund nit das groͤʃʃel die v(er)helung v(er)antw(or)t hett
groʃʃel ließ red(en) er ʃtelt ʃin fuß by ʃin ere wie er des beʃcheid(en) wu(r)d
das er nye and(er)s v(er)ʃtand(en) vnd gehandelt hett dan(n) wie es v(er)ant
Ad ʃocios w(or)t wer ʃtaltz(en) beyd zurecht

[a] Am Seitenrand steht als Marginalie: »Der Schult(heiß) Hat vnʃ(e)rm g(nädigen) h(errn) vnd ʃin(er) gnaden oberkeyt her jn vor behalt(en) wes ʃich gepu(r)t«.

Übertragung

Er sei nicht der Meinung, ihn, Größel, mit einigen Punkten an seiner Ehre zu belästigen. Sondern er müsse die Sache so vortragen, wie sie für ihn sei. Denn ginge es Größel um Ehrlichkeit, so wäre es Henne Engel lieb gewesen, dass Größel besser nachgedacht und der Kirche ihr Gut besser versorgt hätte. Da das nicht geschehen sei, so vertraut er darauf, dass jeder das anerkenne und dass Größel erkennt, es sei verschwiegen und vorenthalten worden. Daher soll Größel der Kirche ihren Schaden ersetzen. Auch sagt er, Henne Engel, man hätte nie mit Größel unehrlich gehandelt von Seiten der Kirche. Und es hätte niemand von ihm gefordert, aus dem Kirchenstuhl zu gehen. Und wenn der Rat etwas mit ihm besprochen hätte, das ginge die Kirche nichts an. Er hofft wie zuvor. Darauf ließ Größel reden wie zuvor und weiter: Wenn die Gegenseite ihn belaste, er solle geleugnet haben und damit eine weitere Sache vortrage, die ihn, Größel, an seiner Ehre berührt und ihn dazu gebracht hat, dass er aus dem Rat geworfen wurde, als solle Größel dies ohne einen guten Grund verantwortet haben. Damit werde deutlich, dass grundlos geklagt wurden. Denn wenn er, Größel, eine Ausflucht suchen wolle, was er nicht vorhatte, dann hätte er dafür einen guten Anlass gehabt, die Zeugen zu belangen, wo sie schon ausgesagt haben. Denn sie sind alle parteiisch gewesen, da sie ihn aus dem Rat geworfen haben. Und es sei allgemein bekannt, dass der Rat und die Kirchengeschworenen miteinander verbandelt seien. Nach all dem Gesagten bleibt er dabei, wie er in den Punkten geantwortet hat - dass es einem verständigen Mann wohl geschehen könne, dass er gehört werde vom Rat und dass ihm Gram zugefügt wird und dass er verstanden hat, dass der Schultheiß so geredet hat, dass der Wein ausgelaufen sei, das wisse er wohl und er sagt Ja. Aber dass er verstanden hat, dass der Schultheiß ein Ohm genannt hat, da könne er nichts weiter gestehen als zuvor. Henne Engel ließ reden wie zuvor und weiter: Man finde nicht, dass sich Größel für die Vertuschung verantwortet habe. Größel ließ reden: Er stelle seinen Fuß vor seine Ehre, wie ihm das beschieden wird, er habe nie etwas Anderes verstanden und gehandelt, als er zuvor geantwortet hat. Beide legen es dem Gericht vor. Der Schultheiß hat es für unseren gnädigsten Herrn und die Obrigkeit festgehalten, wie es sich gebührt.

Registereinträge

Ehre (ehrenhaft)   –   Ehrverletzung   –   Engel, Henne   –   Groeßel, Peter   –   Kirchengeschworene   –   Ohm   –   Rat (Winternheim)   –   Vollgericht   –   Vortrag (Vorbringung)   –