Setzts zŭrecht • Hirŭff Begert h(e)r jorg fiel teʃt(is)
dag vnnd dißes furtragenns copy Daruff johannes
Rett das jme v(er)mog der ergang(en) vrtheil voln
ʃtreckung beʃthehenn ʃoll on ey angeʃehenn der fŭr-
derung der dagʃatzŭng vrʃach das der eyn
Teʃtamentariŭs h(e)r jorg fiell hie erʃtheyn vor
alleynn vor ʃeynn perʃonn wie itztŭnd der gleich(en)
Beʃthet duch nichts gehanndelt derhalbenn piet
johannes wie ob zŭerkenn(en)s Darzu joʃt ʃtherer
vonn wegenn carles ʃthmeits rett das ʃichs erfinde(n)
wirtt das carle volkomen gewalt jme von h(e)rn
jorgenn zŭgelaßenn vnnd dem clager nie de(n)
Thie geʃtandenn • jm zugehorig lutt der clag des
ad acta gezogenn dwyl nŭ carle bezwangs
halbenn hŭde nit erʃthein kann verhoff(en) dag
zugeloßenn werdenn ʃetzs zurecht darŭff
ad ʃocios johannes ʃetzs aŭch zŭrecht
Jtem Criʃtman ʃthneider hot jngelegt geg(en)
jacob Thome anwalt Criʃtoff(en) vonn helmʃtat
wie nachŭolgt lutend(en) Ernueʃt(en) Schŭlt(heiß)
vnnd ʃthoffenn des gerichts Nidernn jng(elheim)
Es hot verganer zeit jacob thome als anwalt
Criʃtoffel vonn helmʃtat vermeinter erb
ju(n)gf(rau) agnes ʃtŭckin ʃelig(en) ) Eyn vßerlich clag
vor euch furbracht gegenn vnnd wider Criʃt
mand ʃthneidernn da ʃelbʃt zu Nidern jng(elheim)
oder ʃŭnʃt eyn jdenn von ʃeynet wegenn vff
Soliche clag zuhandelnn Sagt criʃtman der
Bringt das vor Gericht. Hierauf begehrt der Zeuge Jorg Fiel einen Verhandlungstermin und Kopie dieser Verhandlung. Darauf sagt Johannes von Treis aus, ihm solle kraft der ergangenen Urteile Vollstreckung geschehen, unangesehen der Forderung nach einer Taganberaumung, weil der eine Testamentarier, Herr Jorg Fiel, hier allein für seine Person erscheint, wie jetzt dergleichen geschehen, doch nichts getan wurde. Deshalb beantragt Johannes, es wie oben anzuerkennen. Dazu spricht Jost Scherer für Karl Schmied, es wird sich herausstellen, dass Karl vollkommene Vollmacht von Herrn Jorgen zugelassen und dem Kläger nie gemäß der Klage den im zustehenden Teil zugestanden hat, dies auf die Verhandlung bezogen. Weil nun Karl wegen der Vollstreckung heute nicht erscheinen kann, hofft er, dass ein Gerichtstag zugelassen wird. Bringt das vor Gericht. Darauf bringt das Johannes auch vor Gericht.
Cristman Schneider hat Widerspruch eingelegt gegen Jakob Thomas, Anwalt des Cristoff von Helmstat. Dieser lautet wie folgt: Ehrenwerte Schultheiß und Schöffen des Gerichts in Nieder-Ingelheim. Es hat in vergangener Zeit Jakob Thomas als Anwalt des Cristoffel, vermeintlicher Erbe der verstorbenen Jungfrau Agnes Stockin, eine unrechtmäßige Klage vor euch gebracht gegen Cristman Schneider aus Nieder-Ingelheim oder gegen jeden, der für ihn diese Klage verhandelt. Sagt Cristman zu
Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530, Bl. 145v, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/1521-1530-nieder-ingelheim/blatt/band-5-gw-1490-1502-bl-145v/pagination/20/ (Abgerufen am 01.11.2024)