brachter vnd eroffneteŕ Replicken vnd
nachredenn / her Iohann balzen etc vnd ha(n)s
Rŭdwigs jme vnnd ʃeiner beclagten p(ar)th(e)y
dinʃtlich vnnd erʃthieʃʃlich erfundenn
wirtt etc gegenn dem andern etc ʃagt er
gemein Inrede Repetirtt vnnd erwide(r)t
hiemit ʃein vormals eínprachte ge-
grŭnthe Excep[t]ion ʃchrifft etc vnnd
zŭr warheitt derʃelbenn / auch damit
die vormeinte Clag vnd fŭrderŭng
des gegentheils abzŭleyn legt er Recht-
lich ein vertrags brieffe / nach jrer
beyder p(ar)theyenn Irrŭnge vnd dißer
furderŭnge / der angezogenn aŭwen
(• wie dann jn der vierŭnzwentzigʃten
zeyln gemelts vortrags brieffe / darŭ-
ber Hans Rudwig vnd vff wolff prenthe
vffgericht clarlich jn Itembs wyße
erfundenn wirt dernhalbenn Bit
Anwalt vnnd mompar obg[e]nantt das
Er vnnd ʃeynn parthey vff die ver-
meinte jnpracht clag Hanns Rud-
wigs zŭantwortt(en) vnd denn krieg
daruffzubeŭeʃtigen nit ʃthŭldig / von
derʃelbenn mit Erʃtatunge coʃtenn vnd
ʃthadenn zŭerledigen / Setzs zŭrecht
gebrachten und eröffneten Erwiderung und Nachrede, Herr Johan Baltz usw. und Hans Rudig, ihm und seiner beklagten Partei als dienlich und ersprießlich gefunden wird usw., gegen das andere usw., trägt er eine allgemeine Einrede vor, erwidert und wiederholt hiermit seine vormals eingebrachte begründete Entlastungsschrift. Zur Bewahrheitung derselben und um damit auch die vermeintliche Klage und Forderung der Gegenpartei abzulehnen, legt er gerichtlich einen Vertragsbrief vor, nach den Irrungen beider Parteien und nach dieser Forderung auf die angezeigte Aue, wie dies dann in der 24. Zeile des angesprochenen Vertragsbriefs, den Hans Rudig gegen Wolff Bronner aufgerichtet hat, klar als Punkt gefunden wird. Deshalb beantragt oben genannter Anwalt und Momber, dass er und seine Partei nicht schuldig sind, auf die vermeintliche eingebrachte Klage des Hans Rudig zu antworten und den Streit darüber zu bestätigen, und begehrt, ihn davon mit Erstattung von Kosten und Schaden zu entledigen. Bringt das vor Gericht
Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530, Bl. 210v, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://haderbuecher.de/baende/1521-1530-nieder-ingelheim/blatt/band-5-gw-1490-1502-bl-210v/pagination/5/ (Abgerufen am 28.10.2024)