Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530 

Bl. 260v

17.01.1530  / Montag nach Marcellus

Transkription

jme ʃthuldig ʃey lidlons fierdhalben gld die
Er jre vnnd ʃeinem bruder ʃeligen mit Zackern(n)
abŭerdinet begert bezalŭnge mit ʃampt
dem coʃtenn zŭertkennen hat die beclagt dar-
uff dage vffs neheʃt gericht vnd Copy

2 xiiij t(age) konde etc Jtem her jacob drap probʃt 2 xiiij t(age) vff
kunde gegenn Thomas hen

Engelndal Jtem Iohan lŭth ʃtheffneŕ der Iŭngf(rau) zu
probʃt Engelndal etc rett wie das er hab gethan
ein erʃt vnd zweit h vor xviij alb
gŭltenn vnd vnde[r]phand anderthalb
morg(en) Acker gelegenn Ja jʃt ame Nider jng(elheimer)
weg geuorch vnʃer lieben f(rau) altar zu obern(n)
jngelnheim etc Nhun hab jme her jacob
drap probʃt etc ʃoliche ʃein h gebroch(e)n
inuerhoffnŭnge(n) ernanter probʃt ʃolt die
eruente gŭlte jme s von gadecht(er) ju(n)gf(rauen)
wegenn vßrichten oder die h mit
vßrachtŭnge des Coʃten ghenn laʃʃen
hirŭff hat deŕ probʃt ʃein tage vffs
neheʃt gericht vnnd Copy

propʃt Jtem her Iacob drab hat dage vffs ne-
junthruͦm etc heʃt gericht das bŭch ob Jeckel jŭnthrŭ(m)
vff ene ʃeiner vermeint(en) gult(en) halben x alb
vor Martinj anno zwentzig acht geheißen
habe vnnd hat ermelter probʃt jeckel

Übertragung

ihm Lidlohn in Höhe von 3 ½ Gulden schuldig sei, die er bei ihr und seinem verstorbenen Bruder mit Pflügen verdient habe. Begehrt, Bezahlung samt den Kosten anzuerkennen. Die Beklagte hat darauf einen Verhandlungstermin am nächsten Gerichtstag und Kopie erhalten.

Herr Jakob Drapp, Propst, hat seine zweiten 14 Tage zur Beweisführung gegen Hen Thomas erhalten.

Johannes Laut, Schaffner der Jungfrauen von Engelthal, sagt aus, er habe eine erste und zweite Heischung erhoben auf 18 Albus Gülte und Unterpfänder von 1 ½ Morgen Acker, gelegen am Nieder-Ingelheimer Weg neben dem Liebfrauenaltar zu Ober-Ingelheim. Nun habe ihm Herr Jacob Drapp, Propst, die Klage gebrochen. Er hofft, der Propst sollte ihm die erwähnte Gülte für die erwähnten Jungfrauen entrichten oder die Klage mit Entrichtung der Kosten gehen lassen.
Hierauf hat der Propst seinen Verhandlungstermin am nächsten Gerichtstag und Kopie erhalten.

Jacob Drapp hat einen Verhandlungstermin am nächsten Gerichtstag auf das Gerichtsbuch, wenn Jeckel Gunthrum wegen einer seiner vermeintlichen Gülten zehn Albus für Martini [11. November] des Jahres 1528 gefordert habe. Und hat der Propst dem Jeckel

Registereinträge

Acker (Feld)   –   Bruder (Brüder)   –   Drapp, Jakob   –   Engelthal (Kloster)   –   Guelt (Gült)   –   Gunthrum, Jeckel   –   Klagebruch   –   Lidlohn   –   Liebfrauenaltar (Ober-Ingelheim)   –   Martinstag (Martini)   –   Morgen (Maß)   –   Nieder-Ingelheimer Weg   –   Ober-Ingelheim (Dorf)   –   Pflug (pflügen)   –   Schaffner (Tätigkeit)   –