{...} rz ʃich {...}
{...} ʃynen hand(en) gehept ; hat er
{...}n brūder der ʃyner ʃchwester gūt
{...} frembden hant nit gedūld(en) mog(en) ;
{...}odenhennen ; abgetryben ; folgens
{...}ilips ʃynen notz wythers ʃůch(en) woll(en)
{...} mittels awffrichtig(en) kaūts oberu{r}ete(n)
{...}t(en) ; jme thyßen von hadmar dem
{...} zūgeʃtelt ; wie wol nūn philips
eyn lange zyt zū vor vnd ehe dieʃer kaūt
geʃchen ; ʃoliche wyngart jnn ʃyne(n) handen
gehept : jnn crafft des abtryps[a] ⋅ vnd alʃo
die wyngart(en) ʃyn philipʃen geweʃen ;
ʃich aūch der wyngart(en) niemants
angeno(m)men ; aūch niemants wÿthern
abtryp vnderʃtand(en) ; vnd nach viel
erʃchiener zyt ; gedachtes kaūts ; vnd ʃo er
der cleger die trawben ableʃen ʃolt vnd
wolt ; als byllich ; vff ʃyne(n) eygenthū(m)b
er redlich : vnd dūrch mittel eyns
vffrichtig(en) vnd rechtmeßig(en) contracts
als titūlo permūtacionis ; dūrch eynen
kaŵt zu ʃynen handen bracht ;
Dwyl aber dieʃe wyngarten zymlich vnd
wūle mit frucht als drawb(en) von got
vnd der natūr begabet : geʃtand(en) ʃyn ;
[a] Der letzte Buchstabe ist aus einem unleserlichen Buchstaben verbessert worden.
das in seinen Händen. Bruder, Gut seiner Schwester nicht in fremden Händen dulden. Aufrichtiger Kauf. Theis von Hadamar gegeben. Weil nun Philipp [Drubein] lange Zeit zuvor und bevor dieser Handel geschehen sei, den Weinberg in seinem Besitz hatte mit der Ernte und die Weinberge Philipp waren, es hat sich auch keiner der Weinberge angenommen, auch niemand weiter die Ernte eingebracht. Und lange Zeit nach dem Handel, als er, der Kläger, die Trauben lesen sollte und wollte, wie es billig ist, auf seinem Eigentum, das er redlich hat und durch einen aufrichtigen und rechtmäßigen Vertrag titulo permutacionis innehat, durch einen Tausch an sich gebracht hat. Und weil dieser Weinberg gut und wohl mit Früchten, den Trauben, durch Gott und die Natur bedacht ist. Da habe er gestanden.
Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529, Bl. 022v, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://haderbuecher.de/baende/bd-5-gw-1490/1518-1529-ober-ingelheim/blatt/band-4-bl-022v/pagination/24/ (Abgerufen am 03.12.2024)