Das Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529
... wird im Stadtarchiv Ingelheim unter der Standnummer A/1/2013/89 (5893) aufbewahrt.
Äußere Beschreibung des Buches
Das Buch mit 17 offen liegenden, unterschiedlich dicken Lagen verfügt über keinen Deckel. Am oberen und unteren Rand des Buchblocks befinden sich Reste eines Lederbundes, eventuell Schafsleder, senkrecht mit Heftzwirn geheftet, kein Überzeug, keine Verzierung. Das Buch ist 22,5 cm breit, 30,5 cm hoch und 7 cm dick. Der Text ist mit sepiafarbener Tinte auf Papier geschrieben. Die mittig gefalteten Papierbögen sind mit Fadenheftung versehen. Bei der Restaurierung wurden vorne ein fliegendes Blatt und am Ende ein leeres Abschlussblatt ergänzt. Beide werden in der Foliierung nicht mitgezählt.
Schäden
Die Seiten sind ab Bl. 1 auf der oberen äußeren Ecke zu einem Viertel der Seitenfläche und am unteren Seitenrand durch Feuchtigkeit bzw. Mäusefraß stark beschädigt. Im Umfang von Seite zu Seite abnehmend, reichen die Schäden bis Bl. 41. Ab Bl. 41v sind die verso-Seiten wieder vollständig lesbar, die Recto-Seiten ab Bl. 43.
Die Bl. 181-182 sind mit dünnerer Tinte beschrieben. Die Schrift verläuft und scheint auf den Gegenseiten durch. Die Bl. 181-182v sind aus diesem Grund schlechter lesbar.
Innere Gliederung
Die Seiten des Buches sind fast durchgängig in klar gegliederte Marginal- und Textspalten eingeteilt. Die vor der Niederschrift gezogenen vertikalen Hilfslinien sind teilweise noch zu erkennen. Die Folio-Seiten 11-16v; 128v; 152 und 291-294 einschließlich sind nicht beschrieben.
Foliierung
In der Vorlage sind die Recto-Seiten nachträglich mit Ordnungszahlen versehen worden. Die Verso-Seiten tragen durchgängig keine Blattnummern. Für die Bearbeitung wurde grundsätzlich die schwarze Paginierung zugrundegelegt. Eine blaue anders zählende Paginierung, die nur auf den Blättern fol. 1 bis fol. 28 zu finden ist, blieb unberücksichtigt. Die schwarze Foliierung, die erst fol. 5 einsetzt, ist auf den ersten Seiten unvollständig und teilweise widersprüchlich. Sie wurde vom Bearbeiter bis fol. 9 ergänzt. Die Blätter 11 bis 16v sind in der Vorlage nicht beschrieben. Die schwarze Paginierung setzt fol. 17 wieder ein, weist aber nach fol. 29v einen Bruch ein. Die Blätter fol. 29/a und 29v/a bzw. 29b und 29v/b wurden ergänzt (Die originale Foliierung 30 (blau) und erneut 28 und 29 (schwarz) blieb unberücksichtigt, die schwarze Blattzählung geht ab fol. 30 weiter. Ein weiterer Bruch entstand nach fol. 71. Dort wurden nicht foliierte Blätter vom Bearbeiter durch Hinzufügung der Seiten 71/a und 71v/a eingereiht. Danach wird die schwarze Foliierung ohne Bruch bis zum Ende des Buches fortgeführt.
Kustoden
Auf einigen Verso-Seiten erscheinen am unteren rechten Seitenrand Kustoden (Blatthüter). Diese stehen fol. 28v; 32v; 46v; 58v; 71v/a; 98v; 109v; 118v, 139v; 157v; 159v; 160v; 169v; 170v; 174v und 199v. In einigen Fällen markieren sie den Übergang vom Ende eines Papierbogens zu einem neuen.
Schreiber und Hände
Im Jahr 1518 beendete Volkmar Kelner von Meiningen seine Tätigkeit als Ingelheimer Gerichtsschreiber. Ob er am Anfang des vorliegenden Bandes noch mitwirkte, ist unsicher. Für die Jahre danach ist zunächst kein Gerichtsschreiber namentlich bekannt. Erst 1528 und 1529 sind Bernhard Diem und Peter Stommel genannt Loher als Gerichtsschreiber bezeugt. Wohl deshalb haben im vorliegenden Haderbuch mehrere Schreiber Eintragungen vorgenommen. Offensichtliche Wechsel der Handschrift sind etwa Bl. 22, 28, 78v, 95v, 107, 109, 122, 129, 172 und Bl. 252 festzustellen.