Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 123v

02.06.1524  / Donnerstag nach Peternellentag

Transkription

Vff dornstag nach Petrenelle
virginis Anno etc xvc vnd xxiiij

Seint dieʃer nachgeʃchrieben zeū-
gen verhordt worden vff Artickell
vnd fragstūck So jacob moller von
von Dreiʃs jn woner zü Nidder · Saūw
elnheym Als Cleger vnd diell vnd
jacob von bickenbach wonhafftigck
zü gawalgeßheym[a] jnrecht gegen
Eyn ander vorgenomen vor denn
Ernūesten vnd Erʃamen Schūlteis
vnd Scheffen deß Reichs ge-
richt zů ober jngelnheym ʃchweb(en)
etc

Jtem Zům Erʃten haben dieʃe nachbenant(en)
zeūgen Būrgermeister vnd Schūlteiʃen
deß gerichts zü Nidder Saūwelnheym
jn bey ʃein beider partheien Angenomen
myt handt gebenden thrůen gelobt
vnnd darnach leiblich geʃtatte Eydt
zū gott vnd den heilgen geʃchworn die
warheit jn dieʃer Sachenn zūʃagen
vff Artickell vnnd fragstūck So vom
Cleger vnnd Antworter vorbracht
ʃein

Wentzen der erʃt zeůg
Antwortter vff gemein fragʃtūck
wie nachūolgt vnd Erʃtenn

[a] Das Wort ist aus »Gawalßeßheym« verbessert.

Übertragung

Am Donnerstag 2. Juni 1524 sind diese folgenden Zeugen verhört worden auf die Artikel und Fragen in dem schwebenden Rechtsstreit, den Jacob Muller von Treis, Einwohner zu Nieder-Saulheim als Kläger und Diel und Jacob von Bickenbach, wohnhaft zu Gau-Algesheim vor Gericht gegeneinander haben vor den ehrenwerten und ehrwürdigen Schultheiß und Schöffen des Reichsgericht zu Ober-Ingelheim.

Zum ersten haben die genannten Zeugen, Bürgermeister und Schultheiß des Gerichts zu Niedersaulheim in Beisein beider Parteien mit Handtreue gelobt und danach einen Eid zu Gott und den Heiligen geschworen, die Wahrheit in dieser Sache zu sagen auf die Artikel und Fragen, die vom Kläger und vom Beklagten vorgebracht wurden.

[Henn] Wentze, der erste Zeuge antwortet auf die allgemeinen Fragen wie folgt: Zunächst

Registereinträge

Antworter   –   Artikel   –   Bickenbach, Diel (von)   –   Bickenbach, Jakob   –   Donnerstag   –   Eidesleistung   –   Fragstücke   –   Gericht (Nieder-Saulheim)   –   Gott   –   Heilige   –   Muller, Jakob   –   Ober-Ingelheim (Dorf)   –   Peternellentag   –   rechtsanhängig   –   Reichsgericht (Ingelheim)   –   Saulheim (Nieder-Saulheim)   –   Schultheiß und Schöffen (Paarformel)   –   Treis an der Lumbda (Ort)   –   Wahrheit (wahr)   –   Wentz, Henne   –