Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 127v

02.06.1524  / Donnerstag nach Peternellentag

Transkription

Jtem Vff den Erʃten Artickell Sagt der zeūg
den Artickell war sein / iʃt gefragt vrʃach
ʃeins wiʃʃens Spricht er hab die zwey
Elūde gekant

Jtem Vff den zweiten Artickell Sagt der zeūg
den Artickell war ʃein

Jtem Vff das Fragstūck bedreffen den zweit-
ten Artickell Sagt der zeūg er hab die
zwey kynder gekant ob ir me da ʃeyen
geweʃt wiß er nit

Jtem Vff den dritten Artickell Sagt der
zeūg den Artickell war ʃein

Jtem Vff das Fragstūck bedreffen denn
dritten Artickell jn welchem jar die
teilůng geʃchehen ʃey oder wie vill
gūts da ʃey geweʃen Sagt der zeūg er
wiß nit darūon

Jtem Vff den virden Artickell Sagt der zeūg
den Artickell war ʃein

Jtem Vff den Fūnfften Artickell Sagt der
zeūg den Artickell war ʃein Er wiß
keyn leibs erben den die zwey Elūde gelaßen
heben

Jtem Vff den Sechsten Artickell Sagt der
zeūg den Artickell war ʃein

Übertragung

Zum ersten Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei. Gefragt nach dem Grund seines Wissens sagt er, er habe die beiden Eheleute gekannt.

Zum zweiten Artikel sagt der Zeuge, der Artikel sei wahr.

Zur Frage zum zweiten Artikel sagt der Zeuge, er habe die beiden Kinder gekannt. Ob es mehr gebe, wisse er nicht.

Zum dritten Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei.

Zur Frage zum dritten Artikel, in welchem Jahr die Teilung geschehen sei oder wie viel Gut da gewesen sei, sagt der Zeuge, er wisse nichts davon.

Zum vierten Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei.

Zum fünften Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei. Er wisse von keinen leiblichen Erben, welche die beiden Eheleute hinterließen.

Zum sechsten Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei.

Registereinträge

Artikel   –   Eheleute   –   Fragstücke   –   Kind (Kinder)   –   Leibeserben   –   Teilung   –   Wahrheit (wahr)   –