Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 128

02.06.1524  / Donnerstag nach Peternellentag

Transkription

Jtem Vff den Siebenden Artickell Sagt
der zeūg er wiß das genanten Appol-
lenia jacob mollern zū der Ehe genomen(n)
wie aber der helisch [!] beʃchloʃʃen ʃey word-
den hab er keyn wiʃʃen darūmb

Jtem So der Antwortter den virden fūnfft(en)
Sechsten vnd Siebenden Artickell glaūbt
war ʃein iʃt der zeūg nit weither vff
fragstūcke bedreffen die ʃelben Artickell
gefragt worden das iʃt ʃein wiʃʃen vnd
nit mehe vnd iʃt jm eyn ʃtilʃchweig(en)
vff gelegt

Übertragung

Zum siebten Artikel sagt der Zeuge, er wisse dass genannten Appellonia Jacob Muller zur Ehe genommen habe. Was aber in der Eheabsprache beschlossen worden sei, davon wisse er nicht.

Da der Beklagte vom vierten, fünften, sechsten und siebten Artikel glaubt, dass sie wahr sind, ist der Zeuge nicht weiter zu den Fragen auf diese Artikel befragt worden. Das ist sein Wissen. Und er ist zum Stillschweigen verpflichtet worden.

Registereinträge

Antworter   –   Artikel   –   Fragstücke   –   Hinlich   –   Muller, Jakob   –   Schuhmann, Appolonia   –   Stillschweigen   –   Wahrheit (wahr)   –