Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 247

17.11.1528  / Dienstag nach Martini

Transkription

Jtem peter vonn gūgeßheim rett Er hab eyn 1 •
peter von gūgeßheim vnnd zeweytt • wie recht • vff michaeln vo(n) holtzhey(m)
Michael von holtzheim vnd anthes grethenn ʃeynn hūßfraūw / vor fier
et vxor · gret(en) ß hlr iarliche(r) gehandreicht zins • vnd vff
alles ʃo itzt gnante ehelūde / jn reichs gericht jn
habenn / vnnd Ine zūʃtendig • vnd die dritthe heÿß(ung)
von nehest gedachtenn ehelūdenn jme verstanden
Derhalbenn des clagers bieth / die gulte vermoge
beʃchener h / ʃampt der halb(en) erlitten coʃt(en)
vnnd ʃchadenn zūentrichtenn jme denn abzūleg(en)
oder die h ghenn vnd zūūolfūre(n) zūlaß(en)
mit recht zūerkennen • ʃetzs zū recht Darūff
habenn die angeclagten ʃchup ad p(roximu)m •

Jtem Martin peffer kirchenmeiʃter • hie ʃpricht
zu peter ʃcherernn das er gedachter kirchenn
ʃchūldig zehenn ß hlr zinß jarlich von ʃeyne(n)
hūß bey hanns ʃchmeden gelegenn etc geualle(n) bit
vßrachtūnge oder die h ghenn zulaße(n)
mit recht zūerkenne(n) • weither ʃpricht
er jme zu vor acht ß der obgedacht(en)
kirchenn vonn eynem wingartt gelegenn ame
vtzsteynnte peter ʃchereř vnderhandenn g jarliche
geūallenn etc petit usu(m) ʃalūis Ex(pensis) darūff
Erkennt der beclagt inhalt beyder clagenn
vßrachtūnge etc hie zwißenn neheʃt Faʃtnach
mit ʃampt dem coʃtenn

widerūffe mo(m)per Jtem her Johann N / Reŷdmeiʃter etc. Eerbarenʃte(n)
reten ʃchafft reūocirtt momp(ar)ʃafft cles melman(n) / •
Jtem hanns vonn Elsūffe / nachfar henn phel-
hans von elßoffe muts ʃeligenn Sagt etc nach dem Jacob von
nachfar hen wolffsheim ʃeiner clagenn Inūerlibter gūlt(en)
philmůts nit geʃtenndig legt er v eyne verdragk zetthel
Jacob von wolffs vnnd verʃigeltenn verzigelt(en) brieffe in crafft ʃeiner be-
heim • weÿʃūnge verhofft in anʃehūnge vnd erachtu(n)ge
der ʃelbigenn / ʃeynn clage zemliche beweiʃt
habe des verʃigelt(en) verzieks brieffs Inhaltend wie nachūolgt

Übertragung

Peter von Jugenheim sagt: Er habe die 1., und 2. Klage geführt gegen Michael von Holzheim und Grete Antes, seine Ehefrau, wegen 4 Schilling Heller jährlicher Zins, der in die Hand zu reichen ist auf alles, was die genannten Eheleute im Reichsgericht haben und was ihnen zusteht. Und die 3. Klage wurde ihm von den genannten Eheleuten nicht gestattet. Deshalb bittet der Kläger, das Gericht möge erkennen, dass sie die Gülte gemäß der Klage mitsamt den erlittenen Kosten und dem Schaden zu entrichten haben oder ihn das Klageverfahren zu Ende führen zu lassen. Das legt er dem Gericht vor. Darauf haben die Beklagten Aufschub bis zum nächsten Gerichtstag.

Martin Pfeffer, der Kirchenmeister hier, klagt Peter Scherer an, dass er der genannten Kirche 10 Schilling Heller jährlichen Zins schuldig sei, die von seinem Haus, bei Hans Schmied gelegen, fallen. Er bittet die Erstattung zu erkennen oder ihn das Klageverfahren führen zu lassen. Weiter klagt er ihn an wegen 8 Schilling, die er der genannten Kirche schuldig ist von einem Weingarten gelegen am Utzstein, den Peter innehat, und die jährlich fallen. Er bittet um Erstattung der Kosten. Darauf erkennt der Beklagte an, in beiden Klagepunkten eine Erstattung zu leisten bis Fastnacht mitsamt den Kosten.

Herr Johann Rittmeister von Eberbach usw. widerruft Clese Melman als Momber.

Hans von Elsoff als Nachfahre des verstorbenen Henne Fulmot sagt: Nachdem Jacob von Wolffsheim seine Klage wegen unbezahlter Gülten nicht gesteht, legt er einen Vertragszettel und eine besiegelte Urkunde als Beweisstücke vor und hofft mit diesen seine Klage angemessen bewiesen zu haben. Der Inhalt des besiegelten Briefes ist folgender:

Registereinträge

Anthes, Grete (Gretgin, Gret)   –   Eberbach (Kloster/Mönche)   –   Eheleute   –   Elsoff, Hans von   –   Fastnacht   –   Fulmot, Henne   –   Geständnis (geständig)   –   Guelt (Gült)   –   Hans (Name)   –   Hausfrau   –   Holzheim, Michael von   –   Johan (Reitmeister)   –   Jugenheim, Peter von   –   Kirchenmeister (Ingelheim)   –   Kosten und Schaden (Paarformel)   –   Melman, Clese   –   Pfeffer, Martin   –   Rechtsetzung   –   Reichsgericht (Ingelheim)   –   Rittmeister (Reitmeister)   –   Scherer, Peter   –   Schmied, Hans (der)   –   Schmiede (Ingelheim)   –   Utzstein   –   Verzichtsbrief   –   Vortragszettel   –   Wingert (Weingarten)   –   Wolffsheim, Jakob von   –   Zins (Abgabe)   –