Nach dem Ir dan hir zu verkūndt aūch
des leʃtenn fūrpringe(n)s / angezeigte gezūg(en)
vnd fragʃtuck oder ʃatzʃtūck peter Spenglers
Copey vberʃchickt / ob ʃie wolt etc Jʃt ʃie
durch Niclaūsen Irenn mompar hie beŷ
erʃchienn duch nichts ferfenglichs fūrbring(en)
allenn ʃie wolt hirin was recht ʃein beʃchehenn
laßenn etc • ) Seint erʃchienn • vnd nach dem
die genante zeūgen hieuor durch gnant(en)
peter Spenglern / kuntʃchafft der warheit
zugeben mit recht erlangtt • hatt ʃie der
Schult(heiß) als gezeūgenn angenomen mit
gelubden vnd aiden die warheitt zūʃag(en)
So vil Ine(n) kūndt vnd wißen / vnd des
nit zūlaßenn weder / vmb liebe / leidt / fru(n)dt-
ʃchafft / feintʃchafft / has / neit / forcht / gabe /
nach keynerleÿ ander vrʃache willen / ge-
treulich vnd vngeūerlich wie recht belad(en) •
demnach ir iglichen Inʃūnderheitt / jn-
geheim vff inbrachte Fragʃtūck / etc peter
Spenglers aūch verneinte artickel Otilien etc
verhortt habenn geʃagtt wie nachūolgtt
Jtem Peter loer gnan(n)t Sthű(m)mel ʃeins
gethanen aidts vnd der pena eyns
meynaidigen zeug(en) fleyʃʃig ermanett
vnd er jndertt vff gemein fragʃtūck
gefragtt hatt geantwūrtt er ʃey vn-
geūerlich fūnffziegk ihar alt vber
Nachdem ihnen hierher zu kommen verkündet wurde und auch die letzten Einlagen angezeigt wurden und die angezeigten Fragen von Peter Spengler in Kopie verschickt wurden, ob sie wollen usw., sind sie mit ihrem Momber Niclaus hier erschienen. Doch sie haben nichts Verfängliches vorgebracht, sie wollen vielmehr hierin geschehen lassen, was Recht ist. Und nachdem die genannten Zeugen hiervor durch den genannten Peter Spengler gefordert wurden als Zeugen die Wahrheit zu sagen und er dieses Recht auf ihre Zeugenaussage erlangt hat, hat der Schultheiß sie als Zeugen angenommen und mit Gelübden und Eiden beladen, die Wahrheit zu sagen, so viel und was ihnen bekannt sei und das nicht zu lassen, weder aus Liebe, noch Leid, aus Freundschaft, Feindschaft, Hass, Neid, Furcht, wegen Geschenken oder aus irgendeiner anderen Ursache, sondern getreu und ohne Gefahr, dem Recht zu verhelfen. Danach wurde jeder von ihnen einzeln, im Geheimen auf die vorgebrachten Fragen von Peter Spengler befragt und auch auf die vermeintlichen Artikel von Otilia verhört und sie haben gesagt wie folgt:
Peter Loher genannt Stommel. Nach geleisteten Eid und an die Strafe bei Meineid fleißig ermahnt und erinnert hat der Zeuge auf die allgemeinen Fragen geantwortet: Er sei ungefähr 50 Jahre alt, über
Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529, Bl. 255, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/bd-5-gw-1490/1518-1529-ober-ingelheim/blatt/band-4-bl-255/pagination/12/ (Abgerufen am 30.11.2024)