erkennen geben Anefenglichenn
Ob er mit Michael henchin ʃeligenn oder
Hanʃenn dem beclagtenn geʃwister kinde
ʃeÿ vff das man verʃtannt habenn
mocht vnnd die Clag clař Jtem
darbey die ʃthem vnnd eltern ʃeins
herkomenn zūeroffenn ) Nachmals
anzeigenn vnnd ernennen die ʃel-
bigenn verlaʃʃenn gūetheř daran er der
Clager / vermeint erptheyl zūHabenn
vonn placken zu plackenn geforchen
zūgeforchen Jtem vonn Jtem zu Jtem
Nachuolgenns dem beclagt(en) furbehalt(en)
ʃein gegenwheř Hieruff hat der clag(en)
theyl ʃchūp ad p(rox)i(mu)m
Jtem Martin peffer kirchenmeiʃter
ʃagt wie das er vonn wegenn der phar-
kirchenmeiʃteř kirchenn hie zu Obernn Jngelnheim
Cles von Menger Hab ein erʃt zweytt vnnd drit h
ʃcheit wie recht vff cles von Mengerʃcheytt
vor funff ß hlr vnnd ʃoliche
vnderphannde ein weingart geleg(en)
an der keheln zugeūor hans kangißerÿ
gethann etc Vnd aber cles vo(n) me(n)g(er)
ʃcheyt vor genantt jme die h verʃtand(en)
Bith Martein peffer clager jn recht
zuerkennen das der beclagt cleß
und zunächst zu erkennen geben, ob er mit dem verstorbenen Henchin Michel oder mit dem beklagten Hans Kinder von Geschwistern seien, damit man das verstehen könnte und die Klage klar sei. Er solle dabei die Stammbäume und die Eltern, von denen er herkomme, bekannt machen und dann die hinterlassenen Güter benennen, an denen der Kläger meint einen Erbanteil zu haben, von Stück zu Stück. Ebenso sei dem Beklagten dann Punkt für Punkt seine Gegenwehr vorbehalten. Hierauf hat der Kläger Aufschub bis zum nächsten Gericht.
Martin Pfeffer, der Kirchenmeister sagt: Dass er für die Pfarrkirche hier zu Ober-Ingelheim eine 1., 2. und 3. Klage vor Gericht geführt habe gegen Clese von Mengerschied wegen 5 Schilling Heller und auf die Pfänder, ein Weingarten an der Kele, angrenzend an Hans Kanngießer. Aber Clese von Mengerschied habe ihm das Klageverfahren gebrochen. Martin Pfeffer, der Kläger, bittet das Gericht zu erkennen, dass der beklagte Clese
Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529, Bl. 286, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/bd-5-gw-1490/1518-1529-ober-ingelheim/blatt/band-4-bl-286/pagination/8/ (Abgerufen am 28.10.2024)