Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 290v

27.04.1529  / Dienstag nach Cantate

Transkription

Offenbar ʃchreiber Bekenn das ich
bey diʃʃer theilūnge vnnd aller ander
hanndlūnge geweʃen bin auch darūber
zwen pergamne(n)t(en) brieffe vnnd diʃʃer Re-
gister zweÿ begrieffenn einer handge-
ʃchriefft geʃchriebenn als ich dar zū dūrch
die gnant(en) Erbenn gebettenn vnd er-
furdertt wurden bin Bezeug ich
mich mitt dißer meiner hanndtʃchrifft
vnd was mein hanntʃchrifft nit
iʃt dem darūber gebe ich keynenň
glaubenn gezeugknūße • etc Nach ʃo-
licher eroffnunge habenn beytheyll
ʃchūp ad p(ro)ximū(m) • vnd copÿ

Jtem Hanns vonn Elßūff hat jm ʃoliche
Hannß vo(n) elʃoffe ʃein kūndʃchafft gegen jacob vonn wolß-
geg(en) jacob(en) heim laʃʃenn eroffnen / dieʃelbige ʃo vor
von wolßheÿm vn(d) jne dinʃtlich etc verbott ) vnnd haben
kunde geoffnet demnach beÿdetheil derʃelbigen ab-
ʃchriefft ) vnd dag ad p(ro)ximū(m) • )

Übertragung

öffentlicher Schreiber bekenne, dass ich bei dieser Teilung und der gesamten anderen Verhandlung gewesen bin und auch zwei Pergamentbriefe und von diesen Registern zwei in einer Handschrift geschrieben habe, wie ich durch die genannten Erben gebeten wurde. Das bezeuge ich mit meiner Handschrift. Und was nicht von meiner Hand stammt, darüber gebe ich kein Zeugnis.« Nach der Eröffnung haben beide Seiten Aufschub bis zum nächsten Gericht und eine Kopie.

Hans von Elsoff hat diese Aussage gegen Jacob von Wolffsheim öffnen lassen und diese wurde von ihm festgehalten und beide Parteien haben eine Abschrift und ihren Tag bis zum nächsten Gericht.

Registereinträge

Abschrift   –   copia (Kopie)   –   Elsoff, Hans von   –   Erbe (Erben)   –   Gerichtsschreiber (Reichsgericht)   –   Handschrift   –   Pergamentbrief   –   Register   –   Teilung   –   Wolffsheim, Jakob von   –